Wir beraten nach StBerG § 6 Nr. 3 und 4
- Datenerfassung nach Belegen
- Buchung laufender Geschäftsvorfälle
- Kontierung von Belegen
- Erteilung von Buchungsanweisungen
- Pflege offener Posten
- Verwaltung des Anlagevermögens
- Errechnung von Kosten
- Kalkulation von Preisen
- Steuerung von Zahlungen
Für die folgenden Tätigkeiten arbeiten wir mit einem Steuerberater unseres Vertrauens zusammen
- Einrichtung der Buchführung oder des Kontenrahmens
- Aufstellung von Jahresabschluss oder Bilanzen
- Ermittlung von Gewinn/ Verlust oder Einnahmen/ Überschuss
- Auslösung von Umsatzsteuervoranmeldungen
- Einreichen von Steuererklärungen für Gewerbe und Selbständige