BUCHFÜHRUNGSBÜRO-ERFURT

 

Wir beraten nach StBerG § 6 Nr. 3 und 4


  • Datenerfassung nach Belegen
  • Buchung laufender Geschäftsvorfälle
  • Kontierung von Belegen
  • Erteilung von Buchungsanweisungen
  • Pflege offener Posten
  • Verwaltung des Anlagevermögens
  • Errechnung von Kosten
  • Kalkulation von Preisen
  • Steuerung von Zahlungen


Für die folgenden Tätigkeiten arbeiten wir mit einem Steuerberater unseres Vertrauens zusammen


  • Einrichtung der Buchführung oder des Kontenrahmens
  • Aufstellung von Jahresabschluss oder Bilanzen
  • Ermittlung von Gewinn/ Verlust oder Einnahmen/ Überschuss
  • Auslösung von Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Einreichen von Steuererklärungen für Gewerbe und Selbständige

 

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